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Förderung

Förderung beantragen

Wir freuen uns, dass Sie sich aktiv für eine präventive Jugendhilfe einsetzen und an einer Förderung durch unsere Stiftung interessiert sind. Um unsere Mittel zielgerichtet im Rahmen unserer Satzung einzusetzen, haben wir Kriterien aufgestellt, die wir bei der Vergabe berücksichtigen.

Gefördert werden ausschließlich präventive Projekte in Baden-Württemberg, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt sind.

Förderhöhe
In der Regel bis 5.000 €
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Antragsumfang
1 bis 2 Seiten

Inhaltlich erwarten wir eine Zielsetzung, die …

  • frühzeitig Risiken erkennt und handelt
  • Kinder und Jugendliche stärkt
  • Schutz bietet, bevor Gewalt Folgen hinterlässt
  • Resilienz fördert
  • Vertrauen schafft
  • den Zugang zu Hilfen erleichtert
  • interdisziplinär arbeitet und sich vernetzt
  • strukturelle Lücken im Hilfesystem schließt
  • digitale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt

Rahmenbedingungen

Jahresprogramm
Anträge müssen in das jeweilige Jahresprogramm der Stiftung Präventive Jugendhilfe passen.
Förderhöhe
In der Regel maximal 5.000 Euro je Projekt.
Verwendungsnachweis
Bei einer Bewilligung sind ein Projektbericht und ein Bericht zur Mittelverwendung an den Vorstand einzureichen.
Sichtbarkeit
Eine Darstellung des Projekts auf der Homepage des Antragstellers ist erforderlich.

So stellen Sie den Antrag

Ein Antrag auf Förderung ist schriftlich an den Vorstand der Stiftung zu richten.

  • 1Umfang: ein bis zwei DIN-A4-Seiten, inhaltlich aussagekräftig.
  • 2Daten und kurze Beschreibung des Projektträgers.
  • 3Kontaktdaten einer verantwortlichen Person.
  • 4Skizze der Mittelverwendung.

Antrag senden an

Stiftung Präventive Jugendhilfe, Der Vorstand

Bitte Anschrift eintragen

info@praeventive-jugendhilfe.de
Wir fördern Projekte in Baden-Württemberg, die Kinder und Jugendliche stark machen – bevor Gewalt, Sucht oder Ausgrenzung ihr Leben prägen.
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