Spende
Wirkt sofort und fließt direkt in laufende Projekte.
Spenden an die Stiftung Präventive Jugendhilfe werden vom Finanzamt als gemeinnützig nach § 52 AO anerkannt. Als gemeinnützige Stiftung dürfen wir Spenden entgegennehmen und müssen sie zeitnah und nachweislich für satzungsgemäße Zwecke verwenden.
Sie erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung, sobald Sie uns Ihre Adresse mitgeteilt haben.