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Helfen auch Sie

Wir müssen heute beschützen, was uns morgen schützen soll

Die Kinder und Jugendlichen von heute sind die Erwachsenen von morgen. Um gefährdeten jungen Menschen Startchancen geben zu können, braucht die Stiftung viele Partner.

Kinder und Jugendliche, denen die Stiftung Startchancen gibt
Anerkannt
Gemeinnützig nach § 52 AO
Steuerlich
Zuwendungen sind abzugsfähig
Bestätigung
Automatisch bei Adressangabe
Zwei Wege

Spenden oder zustiften

Beides hilft – nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Eine Spende wirkt sofort, eine Zustiftung dauerhaft.

Spende

Wirkt sofort und fließt direkt in laufende Projekte.

Spenden an die Stiftung Präventive Jugendhilfe werden vom Finanzamt als gemeinnützig nach § 52 AO anerkannt. Als gemeinnützige Stiftung dürfen wir Spenden entgegennehmen und müssen sie zeitnah und nachweislich für satzungsgemäße Zwecke verwenden.

Sie erhalten automatisch eine Zuwendungsbestätigung, sobald Sie uns Ihre Adresse mitgeteilt haben.

Zustiftung

Wirkt dauerhaft: Das Kapital bleibt erhalten, die Erträge arbeiten Jahr für Jahr.

Eine Zustiftung dient der langfristigen Unterstützung unserer präventiven Arbeit. Das Geld fließt in das Gesamtkapital der Stiftung, wird sicher angelegt und ist zu erhalten. Nur die Erträge daraus kommen Jahr für Jahr dem Stiftungszweck zugute – Sie fördern damit langfristig und nachhaltig Projekte.

Eine Zustiftung ist auch steuerlich interessant: Zuwendungen zum Stiftungskapital können innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.

Vermerken Sie bei Ihrer Überweisung einfach das Wort Zustiftung. Auf Ihrer Zuwendungsbestätigung halten wir fest, dass es sich um eine Zustiftung handelt.

So kommt Ihre Zuwendung an

Online über PayPal

Schnell und ohne Formular. Sie können Ihre Adressdaten direkt bei PayPal angeben – dann senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung. Für eine Zustiftung tragen Sie bitte das Wort Zustiftung in das Bemerkungsfeld ein.

Per Banküberweisung

Bankverbindung der Stiftung
Empfänger
Stiftung Präventive Jugendhilfe
IBAN
DE39 6415 0020 0000 4444 77
BIC
SOLADES1TUB
Kreditinstitut
Kreissparkasse Tübingen

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können. Für eine Zustiftung genügt das Wort Zustiftung.

Wir fördern Projekte in Baden-Württemberg, die Kinder und Jugendliche stark machen – bevor Gewalt, Sucht oder Ausgrenzung ihr Leben prägen.
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